Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitsegeltörns
1. Rollenklärung
Westwind-Sailing bietet auf seinen Webseiten Mitsegeltörns an, die entweder
a) Eigene Mitsegeltörns sind oder
b) Mitsegeltörns fremder, selbständiger Skipper oder Schiffs-Eigner (Partner-Törns), nachfolgend Törn-Partner genannt, sind
Die jeweilige Rolle wird in der konkreten Buchungsbestätigung ausgewiesen.
● Bei eigenen Mitsegeltörns ist Westwind-Sailing Veranstalter und Vertragspartner.
● Bei Partner-Törns handelt Westwind-Sailing ausschließlich als Vermittler.
Bei Partner-Törns kommt der Vertrag über die Teilnahme ausschließlich zwischen dem Mitsegler und dem jeweils benannten Törn-Partner zustande.
Westwind-Sailing wird nicht Vertragspartner und schuldet keine Durchführung des Törns.
2. Leistungsumfang und Gestaltung der Mitsegeltörns
Du bist Crewmitglied auf dem gebuchten Mitsegeltörn. Zusammen mit dem von Westwind-Sailing bei eigenen Törns oder dem bei Partner-Törns vom jeweiligen Törn-Partner gestellten Schiffsführer und den anderen Crewmitgliedern ist deine aktive Beteiligung an Bord von dir ausdrücklich gewünscht und von uns so vorgesehen. Es gelten folgende Vereinbarungen:
Der sportlich-seglerische Charakter steht im Vordergrund des Mitsegeltörns. Wir erwarten von dir die aktive und offene Einstellung zu allen seemännischen Aufgaben sowie Problemen. Die aktive Teilnahme bezieht sich auch auf deine Hilfe unter fachlicher Anleitung bei erforderlichen Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies deine Möglichkeiten und Fähigkeiten erlauben. Erforderliche Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Die Beteiligung am Bordleben, üblicher Decksarbeit und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme.
Selbstverständlich ist unsere eigene Yacht bei eigenen Törns in gutem Zustand und technisch einwandfrei. Bei vermittelten Mitsegeltörns können wir hierfür keine Garantie übernehmen. Dennoch können wir keine Garantie für das Funktionieren der technischen und elektronischen Ausrüstung übernehmen. Im Falle auftretender Probleme liegt es in der Entscheidung des Skippers (gegebenenfalls in Absprache mit dem jeweiligen Leistungserbringer) geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die ausgeschriebenen Reiserouten und/oder Törninhalte sind freibleibend und als Empfehlung zu verstehen, die auf Erfahrungen von Westwind-Sailing bzw. der Törnpartner beruht. Während des Törns können neue Ideen entstehen und Vorschläge/Wünsche von Crewmitgliedern versuchen wir im Rahmen sinnvoller und sicherer Törnführung zu berücksichtigen. Die endgültige Route wird vom Schiffsführer unter Berücksichtigung von Wind und Wetter, Leistungsfähigkeit der Crew und gemäß guter Seemannschaft festgelegt. Dies gilt insbesondere auch für die Durchführung von Nachtfahrten.
In den Leistungen der Mitsegeltörns von Westwind-Sailing bzw. der jeweiligen Törn-Partner sind Kosten für Hafenliegegebühren, Endreinigung, Treibstoff und Verpflegung (auch Restaurantbesuche) nicht enthalten. Derartige Kosten und die Servicepauschale werden über eine Bordkasse finanziert, in die alle Mitsegler gleichermaßen einzahlen. Der Skipper wird traditionsgemäß durch die Bordkasse freigehalten und zahlt nicht mit ein.
Leistungserbringer und Verantwortlichkeit:
Für in der konkreten Buchungsbestätigung als eigene Mitsegeltörns gekennzeichneten Leistungen ist Leistungserbringer und Verantwortlicher im Sinne dieser AGB:
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Westwind-Sailing
Uwe Hartlieb
Auf dem Küpper 23
D-41516 Grevenbroich
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Bei Partner-Törns ist Leistungserbringer und allein Verantwortlicher der jeweils in der konkreten Buchungsbestätigung ausgewiese Törn-Partner.
Westwind-Sailing ist bei Partner-Törns ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Durchführung des Törns, das Verhalten des Skippers, den Zustand der Yacht oder für eigenmächtig abgeschlossene Verträge des Skippers oder Törn-Partner.
3. Rücktritt auf Wunsch des Mitseglers oder Stellung einer Ersatzperson
3.1 Eigene Törns
Du kannst jederzeit vor Törnbeginn von der Teilnahme am Törn zurücktreten. Der Leistungserbringer verliert dann den Anspruch auf den Törnpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen bzw. Ausfälle verlangen. Eine anderweitige Verwendung des Törnplatzes oder sonstige ersparte Aufwendungen sind vom Leistungserbringer zu berücksichtigen.
Folgende, pauschalierte Entschädigungssätze gelten als vereinbart, zwischen dem Mitsegler und dem Leistungserbringer:
Die Stornierung ist bis 16 Tage nach der verbindlichen Buchungsbestätigung (nur bis 6 Monate vor Törnbeginn) kostenlos möglich,
Entschädigungssatz bis zum 60. Tag vor Törnbegin 20 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz bis zum 30. Tag vor Törnbeginn 50 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz bis zum 20. Tag vor Törnbeginn 75 % des gesamten Törnpreises,
Entschädigungssatz ab dem 19. Tag vor Törnbeginn 90 % des gesamten Törnpreises.
Bist du mit dieser Pauschale nicht einverstanden, musst du dem Leistungserbringer nachweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist als der vereinbarte Entschädigungssatz. Wir behalten uns dann ggfs. vor, einen höheren Entschädigungssatz zu berechnen, unter der Voraussetzung, dass wir einen höheren Schaden konkret nachweisen können.
Du kannst nach einer entsprechenden Mitteilung an uns, eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, wenn deine Ersatzperson den Erfordernissen des gebuchten Mitsegeltörns nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen.
3.2 Partner-Törns
Bei Partner-Törns gelten ausschließlich die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen des
jeweiligen Leistungserbringers. Diese kannst du den im konkreten Angebot beigefügten AGB der jeweiligen Törn-Partner entnehmen. Westwind-Sailing übernimmt keine Haftung oder Garantie für Rückerstattungen oder Ersatzleistungen durch den Partner-Skipper.
4. Übernahme höherer Reisekosten
Liegt die Yacht nicht am vorgesehenen Ausgangshafen oder erreicht nicht den vorgesehenen Endhafen, dann übernimmt der Leistungserbringer die eventuell entstehenden höheren Reisekosten. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen vor oder während des Mitsegeltörns mit den Mitseglern vereinbart worden sind. Du musst die höheren Reisekosten vorher mit dem Leistungserbringer absprechen und hast eine Schadensminderungspflicht. Das gilt nicht bei Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
Bei Partner-Törns obliegt die Verantwortung hierfür ausschließlich dem jeweiligen Törn-Partner.
5. Mängel der Reise, Kündigung, Minderung
5.1 Eigene Törns
Befindet sich deine Yacht nicht am Ausgangsort oder ist deine Yacht am Anfang oder während des Törns nicht seetüchtig und fahrbereit, dann gilt eine angemessene Wartezeit als vereinbart. Als angemessene Wartezeit gelten 24 Stunden bei Törns von bis zu einer Woche Dauer, 48 Stunden bei Törns von bis zu zwei Wochen Dauer und 72 Stunden bei Törns von über zwei Wochen Dauer. Ist während der Wartezeit ein Landaufenthalt unvermeidbar, dann trägt der Leistungserbringer nach Rücksprache die entstehenden Kosten. Ist die Wartezeit verstrichen und die Yacht nicht einsatzbereit, kannst du den Vertrag kündigen.
Wir tragen dann eventuell entstehende erhöhte Rückreisekosten und erstatten die Teilnahmegebühr.
Es obliegt dir, einen aufgetretenen Mangel des Törns direkt beim Leistungserbringer anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Schiffsführer ist nicht ausreichend.
Bei berechtigten Mängeln hast du einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Törnpreises. Eine Kündigung der Mitsegelvereinbarung ist nur bei schwerwiegenden Mängeln und erst nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.
5.2 Partner-Törns
Mängel, Leistungsstörungen, Kündigungen oder Minderungsansprüche bei Partner-Törns sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Törn-Partner geltend zu machen.
Eine Anzeige gegenüber Westwind-Sailing ist nicht ausreichend und begründet keine Haftung.
6. Rücktritt und Kündigung durch Westwind-Sailing
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für eigene Törns:
Wir können den Törnvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du die Durchführung und/oder Sicherheit des Mitsegeltörns nachhaltig störst oder dich in starkem Maße vertragswidrig verhältst. Es bedarf insbesondere dann keiner Abmahnung, wenn du gegen gesetzliche Bestimmungen Deutschlands oder des besuchten Landes verstößt – zum Beispiel durch die Einnahme verbotener Rauschmittel. Erklären wir aus diesen Gründen die Kündigung, behalten wir den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
Falls die Yacht nicht zur Verfügung steht oder falls die Yacht derart beschädigt ist, dass ihr Einsatz unmöglich ist oder die Instandsetzung unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde, können wir die Mitsegelvereinbarung kündigen oder eine Ersatzyacht stellen. Im Fall einer Kündigung erstatten wir die Teilnahmegebühren und entstehende Stornokosten für An- und Abreise.
Bei Partner-Törns obliegt das Kündigungsrecht ausschließlich dem jeweiligen Leistungserbringer.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten nur für eigene Törns.
Wird der Törn infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch du den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung oder notwendige Landaufenthalte fallen dir zur Last.
Bei Partner-Törns entscheidet der Leistungserbringer eigenverantwortlich über eine Vertragsaufhebung.
8. Einhaltung ausländischer Gesetze und Bestimmungen
Du musst Dich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten und haftest ansonsten für eventuell uns entstehende Vermögensschäden. Du bist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
9. Haftungsbegrenzung, Freistellung, Unwirksamkeit
9.1 Haftung bei eigenen Törns
Sollte ein durch uns zu vertretender Mangel des Törns zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führen, so ist die Haftung durch uns auf die zweifache Törngebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Haftungsausschluss bei Partner-Törns
Westwind-Sailing haftet bei Partner-Törns ausschließlich für Schäden aus der Verletzung eigener Vermittlungspflichten.
Eine Haftung für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Leistungserbringers, des Skippers, der Yacht oder anderer Crewmitglieder resultieren, ist ausgeschlossen.
9.3 Freistellung
Der jeweilige Leistungserbringer stellt Westwind-Sailing von sämtlichen Ansprüchen frei, die Mitsegler oder Dritte aufgrund von Pflichtverletzungen des Skippers geltend machen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig gilt das Recht des Staates, in dem der jeweilige Leistungserbringer seinen Sitz hat. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mitsegelvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mitsegelvertrages zur Folge.
Gerichtsstand für eigene Törns von Westwind-Sailing ist D-41516 Grevenbroich.
Stand der AGB: Januar 2026


